Wer ist alles bezugsberechtigt für das SaaS-Academic-Programm? Welche Nachweise sind für die Erstbestellung notwendig? Die Antworten finden Sie hier.
Staatlich anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf Grundlage eines der folgenden Gesetze durchführen:
- Arbeitsförderungsgesetz
- Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Berufsbildungsgesetz:
Industrie-, Handels- und Handwerkskammern,
Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach SGB II, III und IX
Außerdem die folgenden Einrichtungen:
- Fernlehrinstitute
- Handelskammern und Handwerkskammern
- Gemeinnützige, betriebliche sowie berufliche Weiterbildungseinrichtungen
- Berufsförderungswerke
- Volkshochschulen
- private Berufschulen
- Weiterbildungsinstitute der Gewerkschaften
- Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung
- Bundesakademien für kulturelle Bildung
- Musik- und Jugendkunstschulen
- Berufskollege
Nachweise:
Eine Kopie des Maßnahmenbescheides von der zuständigen, übergeordneten Behörde über die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach AFG/SGB III, BAföG oder BBiG
Alle Volkshochschulen, die einem deutschen Volkshochschulverband e.V. angehören, sind berechtigt.
Nachweise:
Mitgliedschaftserklärung eines deuschen Volkshochschulverbandes
Mitglieder in einem der 6 Wohlfahrtsverbände oder eine Organisation, die keine Gewinnerwirtschaftungsabsicht verfolgt und eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung vorlegen kann und deren Ziel es ist,
- Armut zu bekämpfen
- Ausbildung zu fördern
- soziale und gemeinschaftliche Wohlfahrt zu fördern
- Kultur zu fördern
oder
- die natürliche Umgebung zu fördern
Nachweise:
Nachweis über eine Satzung oder einen Handelsregisterauszug oder einer Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband.