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Bezugsberechtigte
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Wer ist alles bezugsberechtigt für das SaaS-Academic-Programm? Welche Nachweise sind für die Erstbestellung notwendig? Die Antworten finden Sie hier.

 Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Staatlich anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf Grundlage eines der folgenden Gesetze durchführen:
  • Arbeitsförderungsgesetz
  • Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • Berufsbildungsgesetz:
  • Industrie-, Handels- und Handwerkskammern, Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach SGB II, III und IX
Außerdem die folgenden Einrichtungen:
  • Fernlehrinstitute
  • Handelskammern und Handwerkskammern
  • Gemeinnützige, betriebliche sowie berufliche Weiterbildungseinrichtungen
  • Berufsförderungswerke
  • Volkshochschulen
  • private Berufschulen
  • Weiterbildungsinstitute der Gewerkschaften
  • Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung
  • Bundesakademien für kulturelle Bildung
  • Musik- und Jugendkunstschulen
  • Berufskollege

Nachweise:

Eine Kopie des Maßnahmenbescheides von der zuständigen, übergeordneten Behörde über die Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach AFG/SGB III, BAföG oder BBiG

 Volkshochschulen

Alle Volkshochschulen, die einem deutschen Volkshochschulverband e.V. angehören, sind berechtigt.

Nachweise:

Mitgliedschaftserklärung eines deuschen Volkshochschulverbandes

 gemeinnützige Einrichtungen

Mitglieder in einem der 6 Wohlfahrtsverbände oder eine Organisation, die keine Gewinnerwirtschaftungsabsicht verfolgt und eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung vorlegen kann und deren Ziel es ist,
  • Armut zu bekämpfen
  • Ausbildung zu fördern
  • soziale und gemeinschaftliche Wohlfahrt zu fördern
  • Kultur zu fördern
  • oder
  • die natürliche Umgebung zu fördern

Nachweise:

Nachweis über eine Satzung oder einen Handelsregisterauszug oder einer Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband.
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